WICHTIG: Bitte eröffnet ein Konto sobald möglich, damit ihr beim Übergang zum Job Center eine Bankverbindung habt.
Sobald Eure Ausweisdokumente abgelaufen sind und ihr neue Ausweise beantragen müßt, kann das viele Monate dauern.
In dieser Zeit könnt Ihr kein Konto eröffnen, weil ihr keine gültigen Ausweispapiere habt !!
Ohne eigenes Konto zahlt Euch das Job Center aber kein Geld aus, weil es nur auf ein Konto überwiesen werden kann.
Das Job Center zahlt nur auf Euer eigenes Konto aus, nicht auf das eines Freundes oder Verwandten.
ur Konto-Eröffnung benötigt werden folgende Unterlagen: Girokonto für Flüchtllinge
Achtung: Eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. Es ist zwingend ein gültiges Dokument mit Lichtbild erforderlich.
Kontoführung Wichtige Richtlinien (gültig für alle Banken und Sparkassen)
Achtung: Wenn ein Konto besteht, sollten immer ein Minimalbetrag auf dem Konto verbleiben, so dass Kontogebühren abgezogen werden dürfen. Sollte das Konto ins MINUS rutschen, also überzogen werden, besteht die Gefahr, dass das Konto vom Geldinstitut geschlossen wird. Dann kann das Job Center nicht überweisen und eine Neu-Eröffnung ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.