Als asylberechtigte Person oder als (Resettlement-)Flüchtling erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis , wenn
Beherrschen Sie darüber hinaus die deutsche Sprache und können Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern, erhalten Sie Ihre Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren.
(Quelle: BAMF)
Für die Beantragung bei der Ausländerbehörde Donnersberg sind folgende Dokumente erforderlich:
Der Antrag für den Donnersbergkreis ist hier zu finden
Die auf den Seiten des Team Direct Help zusammen gestellten Informationen sind nicht rechtsverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen zusammen
gestellt.
Es kann keine Garantie für jegliche Information übernommen werden, keine der Informationen ist rechtsverbindlich und sollte im Zweilel nochmals an geeigneter Stelle
verifiziert werden.